ENGLISCH:
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERKÄUFER (HÄNDLER)
(Vereinbarung zur Bereitstellung von Plattform-, Vermittler- und Zahlungsinziehungsdiensten)
Version: 1.0
Wirksamkeitsdatum: 2. Dezember 2025
Plattform: PressInspection.com
§1. Parteien
- Bahnsteigbetreiber: Kartonika sp. z o.o., mit eingetragenem Sitz in Warschau, KRS: 0000583468, NIP: PL7010516252, REGON: 36264303, E-Mail: [email protected] (im Folgenden: ‚Operator‚).
- Verkäufer (Verkäufer): eine Einheit, die ein Verkäuferkonto auf der Plattform registriert, geschäftliche Aktivitäten durchführt und deren Daten (einschließlich NIP/MVT EU) während des Registrierungsprozesses angegeben wurden (im Folgenden „Verkäufer„).
- Der Betreiber und der Verkäufer werden im Folgenden gemeinsam als ‚Parteien‚ bezeichnet.
§2. Definitionen
- Plattform – eine Website, die vom Betreiber bei PressInspection.com zusammen mit dem Verkäuferpanel (Dokan/WooCommerce) betrieben wird.
- Käufer – ein Nutzer, der Waren oder Dienstleistungen vom Verkäufer kauft.
- Güter – bewegliche Gegenstände, die vom Verkäufer auf der Plattform angeboten werden.
- Dienstleistungen – vom Verkäufer bereitgestellte Dienstleistungen (z. B. Beratungen, Vor-Ort-Service, Ferndienste).
- Transaktion – Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch den Verkäufer an den Käufer über die Plattform.
- Zahlung – Gelder, die vom Käufer für die Transaktion bezahlt werden (per Karte, Banküberweisung usw.).
- Kommission – die Vergütung des Betreibers für Plattformdienstleistungen gemäß §6.
§3. Gegenstand des Abkommens
- Der Betreiber erbringt dem Verkäufer Dienstleistungen, bestehen insbesondere aus: a) der Bereitstellung von Zugang zur Plattforminfrastruktur zur Vorlage des Angebots des Verkäufers, der Annahme von Bestellungen und der Kommunikation mit den Käufern, b) der Vermittlung bei der Abschluss von Transaktionen zwischen Verkäufer und Käufer, c) der Einziehung von Zahlungen von Käufern im Namen des Verkäufers und der Abwicklung von Transaktionen gemäß diesen Geschäftsbedingungen, d) Berichte/Transaktionen im Verkäuferpanel verfügbar zu machen.
- Der Verkäufer ermächtigt den Betreiber, die in Abschnitt 1 festgelegten Aktivitäten in dem für die Erfüllung der Vereinbarung erforderlichen Umfang durchzuführen.
- Der Betreiber ist keine Partei an der Vereinbarung über den Verkauf von Waren oder die Vereinbarung zur Erbringung von Dienstleistungen zwischen Verkäufer und Käufer. Der Verkäufer bleibt gegenüber dem Käufer der Verkäufer (Dienstleister).
§4. Abschluss der Vereinbarung (Online-Annahme)
- Der Vertrag wird geschlossen durch: a) die Registrierung des Händlerkontos auf der Plattform und b) das Ankreuzen des obligatorischen Kästchens „Ich akzeptiere die Kaufbedingungen für Verkäufer (Vereinbarung)“ und das Klicken auf den Registrierungsbutton.
- Der Betreiber dokumentiert die Tatsache der Annahme (Datum/Uhrzeit, Konto-ID, Version der Geschäftsbedingungen, IP-Adresse) zu Nachweiszwecken.
§5. Zahlungen und Inkasso (Stripe / Überweisungen)
- Der Verkäufer erteilt dem Betreiber die Zustimmung und Genehmigung, Zahlungen von Käufern für Transaktionen im Namen und zum Nutzen des Verkäufers (Inkasso) anzunehmen.
- Zahlungen können von Zahlungsanbietern abgewickelt werden, insbesondere von Stripe (Stripe Connect) oder einer Banküberweisung auf das vom Betreiber angegebene Konto.
- Der Verkäufer erkennt an, dass: a) der Betreiber die fällige Provision und andere vereinbarte Gebühren von den dem Verkäufer geschuldeten Beträgen abziehen kann, b) der Betreiber die Zahlung zurückhalten kann, bis die Transaktion abgeschlossen ist, die Klage-/Rückbuchungsfrist abgelaufen ist oder der Streitfall beigelegt wurde, c) Rückerstattungen an Käufer, Rückbuchungen und Kosten für den Zahlungsbetreiber die dem Verkäufer geschuldeten Beträge verringern können – gemäß §9.
§6. Vergütung des Betreibers (Provision und Gebühren)
§6. Vergütung des Betreibers (Provision), Mehrwertsteuer, Abrechnungswährung und Rechnungsstellung
- Für die Bereitstellung von Plattformdienstleistungen (einschließlich Vermittlung und Erhebung) hat der Betreiber Anspruch auf eine Provision aus der in Anhang 2 angegebenen Berechnungsbasis der Kommission (im Folgenden „C_net“ – Nettoprovision).
- Abwicklungswährung auf der Plattform: Die Grundwährung für Angebote, Aufträge, Abwicklungen und Zahlungen ist EUR (‚Abwicklungswährung‚).
- Mehrwertsteuer auf die Betreiberprovision:
- Befindet sich gemäß den Vorschriften der Ort der Erbringung der Dienstleistungen des Betreibers für den Verkäufer in Polen, wird die Mehrwertsteuer zum geltenden Satz (Standard 23 %) auf C_net erhöht – was C_gross = C_net + Mehrwertsteuer(C_net) ergibt.
- Wenn der Rücksteuermechanismus oder andere Regeln (z. B. B2B außerhalb Polens) auf die Kommission Anwendung finden, stellt der Betreiber eine Rechnung gemäß den einschlägigen Vorschriften (ohne polnische Mehrwertsteuer, mit entsprechender Anmerkung) aus.
- Rechnung des Betreibers an den Verkäufer: Der Betreiber stellt dem Verkäufer eine Rechnung für die Provision und etwaige zusätzliche Gebühren aus.
- Die Rechnung kann in EUR ausgestellt werden, wobei die Mehrwertsteuerbeträge in PLN angegeben sind. ksef.podatki.gov.pl+1
- Die Umwandlung in PLN (für Mehrwertsteuer-/KSeF-Zwecke) erfolgt gemäß den Regeln von Artikel 31a des Mehrwertsteuergesetzes. Als Grundregel verwendet der Betreiber den durchschnittlichen Wechselkurs der Nationalbank Polens (NBP) vom letzten Arbeitstag vor dem auf der Rechnung angegebenen Datum im Feld P_1 (Datum der Dienstbereitstellung/-abwicklungszeitraum), sofern die Vorschriften ein anderes Referenzdatum verlangen. Steuern+1
- Zur Konsistenz der Abwicklungen kann der Betreiber, wenn die Kommission in EUR abgezogen wird, den Mehrwertsteuerbetrag von PLN in EUR umrechnen, wobei er denselben Wechselkurs verwendet, der zur Berechnung der Mehrwertsteuer in PLN verwendet wurde.
- Abzug (Entschädigung): Der Betreiber hat das Recht, den fälligen Provisionsbetrag (einschließlich Mehrwertsteuer, falls zutreffend) und andere mit dem Händler vereinbarte Gebühren von den dem Händler für die Transaktion geschuldeten Beträge abzuziehen.
- Die detaillierte Berechnungsmethode, Zahlungsgebühren und Auszahlungen sind in Anhang 2 festgelegt.
§7. Abrechnungen und Zahlungen an den Verkäufer
- Die Abrechnungen erfolgen monatlich.
- Nach Ablauf des Abwicklungszeitraums stellt der Betreiber dem Verkäufer eine Zusammenfassung der Transaktionen (‚Abwicklungsbericht‚) zur Verfügung, einschließlich mindestens: Bestellnummer, Datum, Zahlungsbetrag, Rückerstattungen, Provision, zu zahlenden Betrag.
- Die Zahlung der Gelder auf das Konto des Verkäufers erfolgt innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf der Abwicklungsfrist, sofern keine Gründe für eine Aussetzung gemäß §5(3) und §9 vorliegen.
- Der Verkäufer ist für die Richtigkeit der Kontonummer und der für die Zahlung erforderlichen Daten verantwortlich.
§8. Verpflichtungen des Verkäufers (Angebot, Ausführung, Steuern)
- Der Verkäufer verpflichtet sich: a) tatsächliche und aktuelle Unternehmensdaten (einschließlich NIP/MVT EU) bereitzustellen, b) eine zuverlässige Beschreibung der Waren/Dienstleistung, Preise und Leistungsbedingungen bereitzustellen, c) die Bestellung rechtzeitig auszuführen, Beschwerden und Rückgaben gemäß dem Gesetz und den eigenen Bedingungen gegenüber dem Käufer zu bearbeiten, d) alle Rechte und Genehmigungen zu besitzen, die zur Erbringung der Dienstleistungen oder zum Verkauf der Waren erforderlich sind.
- Rechnungsstellung und Mehrwertsteuer: a) Der Verkäufer ist das Unternehmen, das an den Käufer verkauft, und ist für die korrekte Abrechnung der Mehrwertsteuer (und anderer Steuern) auf die Transaktion verantwortlich. b) Der Verkäufer stellt dem Käufer gemäß den Vorschriften (B2B/B2C, Inlands/EU/Nicht-EU – je nach Situation) eine Rechnung/Rechnung aus.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Betreiber die für Abwicklung und Berichterstattung notwendigen Informationen bereitzustellen (z. B. Bestellstatus, Rückgaben, Rechnungsdetails).
§9. Rückgaben, Beschwerden, Einfechtungen, Rückbuchungen
- Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer für die Ausführung der Transaktion, die Qualität der Waren/Dienstleistungen, die Garantie/Garantie (falls zutreffend) und die Behandlung von Beschwerden.
- Im Falle einer Rückerstattung an den Käufer, einer Rückbuchung oder Zahlungsstreitigkeit: a) Der betreffende Betrag kann von den Forderungen des Verkäufers abgezogen werden oder der Verkäufer kann verpflichtet sein, ihn dem Betreiber zurückzuerstatten, b) der Betreiber kann die Zahlungen vorübergehend aussetzen, bis die Angelegenheit geklärt ist.
- Der Betreiber kann vom Verkäufer verlangen, einen Leistungsnachweis vorzulegen (z. B. Bestätigung der Serviceleistung, Bericht, Versandverfolgung).
§10. KSeF (Nationales E-Rechnungssystem)
- Der Verkäufer erkennt an, dass er, soweit er KSeF verwenden muss, Rechnungen gemäß den geltenden Vorschriften und KSeF-Anforderungen ausstellt.
- Der Betreiber stellt dem Verkäufer Rechnungen für Provision/Gebühren gemäß den Vorschriften aus, auch über KSeF – wenn der Betreiber dieser Verpflichtung unterliegt.
- Auf Wunsch des Betreibers liefert der Verkäufer Rechnungs- und Bestätigungskennungen (z. B. KSeF-Nummer), soweit dies für Abwicklungsvereinbarungen und Prüfungen erforderlich ist.
§11. Persönliche Daten
- Die Vertragsparteien verpflichten sich, personenbezogene Daten gemäß der DSGVO und den geltenden Vorschriften zu verarbeiten.
- In der Regel: a) Der Betreiber ist der Verantwortliche für die Daten der Plattformnutzer im Zusammenhang mit Kontoverwaltung und Website-Betrieb, b) der Verkäufer ist der Verantwortliche für die Daten der Käufer im Zusammenhang mit der Durchführung von Transaktionen (Verkauf/Service, Rechnungsstellung, Beschwerden).
- Wenn der Betreiber in einem bestimmten Bereich Daten im Namen des Verkäufers verarbeitet (oder umgekehrt), schließen die Parteien gegebenenfalls entsprechende Vereinbarungen/Vertrauensvereinbarungen ab.
§12. Inhalt und Rechte
- Der Verkäufer gewährt dem Betreiber eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung von Materialien (Beschreibungen, Fotos, Logos) zum Zweck der Präsentation des Angebots auf der Plattform und der Marketingaktivitäten der Plattform – für die Laufzeit der Vereinbarung.
§13. Haftung des Betreibers
- Der Betreiber haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Leistungen der Plattform, vorbehaltlich technischer Unterbrechungen, höherer Gewalt und Beschränkungen, die sich aus den Handlungen von Lieferanten (Hosting, Stripe usw.) ergeben.
- Der Betreiber haftet nicht für: a) den Inhalt der Angebote des Verkäufers, b) die Ausführung oder Nichtausführung von Transaktionen durch den Verkäufer, c) die steuerlichen Verpflichtungen des Verkäufers gegenüber den Behörden.
§14. Laufzeit und Beendigung des Vertrags
- Das Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Jede Partei kann die Vereinbarung mit 30 Tagen Vorlaufzeit kündigen.
- Der Betreiber kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn grobe Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen vorliegen, insbesondere Betrug, illegale Verkäufe, anhaltendes Versäumnis bei der Durchführung von Transaktionen oder Verletzungen der Käuferrechte.
§15. Änderungen der Geschäftsbedingungen
- Der Betreiber kann die Geschäftsbedingungen aus wichtigen Gründen ändern (Gesetzesänderungen, Zahlungsanbieter, Sicherheit, Plattformfunktionen).
- Der Betreiber informiert den Verkäufer 10 Tage im Voraus über etwaige Änderungen. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Akzeptanz der Änderungen.
§16. Abschließende Bestimmungen
- Polnisches Recht gilt hier.
- Etwaige Streitigkeiten sind vom zuständigen Gericht für den eingetragenen Sitz des Betreibers zu regeln, sofern keine verbindlichen gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
- Die Anhänge bilden einen integralen Bestandteil des Abkommens:
- Anhang 1 – Preisliste / zusätzliche Gebühren
- Anhang 2 – Abrechnungs- und Zahlungsregeln
- Anhang 3 – Richtlinie zu Rückerstattungs- und Zahlungsstreitigkeiten (Verfahren)